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Verkaufswertgutachten

Kein Immobilienverkauf ohne Verkaufswertgutachten

1.

Festpreise statt Feilschen.

Die meisten Makler orientieren sich bei der Preisfestlegung weitestgehend an den 
Vorstellungen der Verkäufer.
Das animiert Kaufinteressenten zum Handeln und Feilschen. Kommt es endlich zum Abschluss, bleibt häufig ein fader Beigeschmack. Der Käufer glaubt, nicht genug „herausgeholt“ zu haben; der Verkäufer denkt, seine Immobilie sei unter Wert über den Tisch gegangen.

2.

Hier schafft der HVV-Gutachter Sichereit.

Er hat eine Ausbildung in einer Akademie durchlaufen. 
Auf dem Lehrplan standen u.a. Immobilien-Bewertung, Bautechnik sowie Vertragsrecht. Sie endet mit der Prüfung zum „Gutachter für Immobilienbewertung“.

3.

Sorgfältige Analyse

Beispiel: Ein Verkäufer ruft einen HVV-Mitarbeiter an. Er möchte seine Immobilie veräußern.
Erster Schritt: Der HVV-Mitarbeiter analysiert gründlich Haus oder Wohnung. Auf einem mehrseitigen Erfassungsbogen sammelt er alle Daten, die für die richtige Bewertung notwendig sind.
Dazu prüft er u.a. die Bauqualität und notiert Ausstattungsmerkmale. Er registriert Baumängel, stellt möglichen Renovierungsbedarf fest.

4.

Genaue Berechnung

Danach folgt die Bewertung nach anerkannten Verfahren: Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren – je nachdem, ob es sich um eine Eigentumswohnung, ein Haus oder ein Grundstück handelt. Generell beeinflussen zusätzlich viele weitere Faktoren den Wert einer Immobilie. 
Der Verkäufer erhält Einblick in die Berechnungen. Diese Preissicherheit verhindert langwierige Diskussionen mit dem Kaufinteressenten und sorgt für zufriedene Partner auf beiden Seiten.

5.

Ständige Marktbeobachtung

Beurteilt der HVV-Mitarbeiter die Immobilie, weiß er, wovon er spricht. Denn: Er kennt seinen Markt genau. Dies verdankt er seiner kontinuierlichen, EDV-gestützten Marktbeobachtung. Trends und Entwicklungen werden früher erkannt. In der Regel ist jede Immobilie innerhalb von drei Monaten verkauft. Ein weiterer Vorteil des Gutachtens: Viele Banken erkennen es als Beleihungsgrundlage an. Der Käufer spart zusätzliche Kosten.

Damit der Preis stimmt! Vermeiden Sie Verluste beim Hausverkauf!

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